Gesangverein 1963 e.V. Hartheim Protokoll
über die am 08.11.2021 um 19.30 Uhr im Gemeindesaal stattgefundene Generalversammlung des Gesangvereins Hartheim
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zu Punkt 12: Satzungsänderung Rechnerin Karin Faller erläuterte, dass laut Registergericht eine Satzungsänderung erforderlich sei. Da lt. § 13 der Satzung des Gesangvereins Hartheim vom 26.02.2007 gleichzeitig mehrere Personen zum Vorstand gewählt werden können, ist die Satzung wie folgt zu ergänzen.
Alte Fassung § 13: Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
wird wie folgt ergänzt: Zwischen den Vorsitzenden muss Einigung herbeigeführt werden.
Die Satzungsänderung wurde einstimmig per Akklamation beschlossen. ( Ja-Stimmen: 32 , Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen:0)
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