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Satzungsänderung 2021

               Gesangverein 1963 e.V. Hartheim
                                    Protokoll


über   die   am  08.11.2021   um   19.30  Uhr   im   Gemeindesaal   stattgefundene Generalversammlung des Gesangvereins Hartheim

zu Punkt 12: Satzungsänderung
Rechnerin   Karin   Faller  erläuterte,   dass   laut  Registergericht   eine Satzungsänderung erforderlich sei.
Da lt. § 13 der Satzung des Gesangvereins Hartheim vom 26.02.2007 gleichzeitig mehrere Personen zum Vorstand gewählt werden können, ist die Satzung wie folgt zu ergänzen.


Alte Fassung  § 13:
  Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.


  wird wie folgt ergänzt:
  Zwischen den Vorsitzenden muss Einigung herbeigeführt werden.


Die Satzungsänderung wurde einstimmig per Akklamation beschlossen.
( Ja-Stimmen: 32 , Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen:0)